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Der Weg der Unabhängigkeitsbefürworter zum Referendum über die Selbstbestimmung

Warum beruft sich die Unabhängigkeitsbewegung auf Artikel 92 der Verfassung? Es sollte niemanden überraschen, dass die Unabhängigkeitsbewegung – dies gilt für den katalanischen und baskischen Nationalismus, ohne den galizischen auszuschließen – sich auf Artikel 92 der Verfassung beruft. Ein Appell, der das Ergebnis eines Scheiterns und eines Erfolgs ist. Das Scheitern von mehr als hundert Jahren Geschichte, in denen der Nationalismus – insbesondere der katalanische Nationalismus – mit allen Mitteln versucht hat, ein Selbstbestimmungsreferendum zu unterstützen: „Prinzip der Nationalitäten“, „Vereinigung der Nationalitäten und unterdrückten Nationen“, „Appell an die UNO zum ‚Fall Katalonien‘ und zur ‚einzigartigen Situation Kataloniens‘, der ein Selbstbestimmungsreferendum legalisieren würde“, „Charta der Vereinten Nationen“, „Internationaler Pakt der UNO über bürgerliche und politische Rechte“ und „Forderung nach dem Selbstbestimmungsrecht für ’nationale Minderheiten'“[1]. Der Erfolg stellte sich dank der versteckten Agenda eines Pedro Sanchez ein, der die Stimmen der Unabhängigkeitsbefürworter brauchte, um erneut das Amt des spanischen Regierungspräsidenten zu erlangen. Eine krasse demokratische Anomalie – das Abkommen mit einem Justizflüchtling, das Amnestiegesetz, ein tiefer Riss in der richterlichen Unabhängigkeit und der Gleichheit vor dem Gesetz und der Zusammenbruch der Gewaltenteilung – Produkt des Marketings. Macht für Straflosigkeit. Ein Scheitern und ein Erfolg, der wahrscheinlich (Artikel 92 EGV) in der Feier eines Referendums der Vor-Selbstbestimmung enden wird, das die Tür zu einem Referendum der Selbstbestimmung öffnen würde. Deshalb und aus diesem Grund sollte es nicht überraschen, dass der Independentismus auf die verfassungsmäßige Legalität zurückgreift, die er, wenn es ihm passt, leugnet und a la carte übertritt. Es muss betont werden, dass die Unabhängigkeitsbewegung auf diesen Artikel zurückgreift, weil es Pedro Sánchez ist, der dazu einlädt. Ein weiteres Zugeständnis einer PSOE – ohne Ideologie, Überzeugungen, Skrupel und Moral – an die politische Erpressung der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung. Die Aufforderung besteht ab dem Moment, in dem Pedro Sánchez, nachdem er bekräftigt hat, „dass es kein Selbstbestimmungsreferendum geben wird“, hinzufügt, dass nur „das getan wird, was in der Verfassung steht“. Dies führt uns zu Artikel 92 der Verfassung, in dem es heißt: „Politische Entscheidungen von besonderer Bedeutung können einem beratenden Referendum aller Bürger unterzogen werden“ (92.1 CE). Wer schlägt das Referendum vor? Die Antwort findet sich in Artikel 92.2 der Verfassung: „Die Volksabstimmung wird vom König auf Vorschlag des Regierungspräsidenten einberufen, der zuvor vom Abgeordnetenkongress genehmigt wurde“. Darin liegt der Schlüssel, der in der Folge den Weg für ein Selbstbestimmungsreferendum öffnen kann. Es stimmt, dass das Referendum, das unter Berufung auf Artikel 92 der Verfassung einberufen und durchgeführt werden könnte, konsultativen Charakter hat und das gesamte spanische Staatsgebiet und alle wahlberechtigten Bürger betrifft und einbezieht. Aber zwei Dinge sind auch sicher: das eine ist politischer Natur, das andere ist rechtlicher Natur. Politisch gesehen birgt erstens das konsultative Referendum über die Gegenwart oder Zukunft Kataloniens – es ist zu erwarten, dass es sich um eine zweideutige Frage handelt, die nicht gegen die Verfassungsmäßigkeit verstößt, da dies die Ablehnung des Referendums nach sich ziehen würde – eine doppelte Falle oder Verlockung: Erstens, weil es mutatis mutandi der Autonomen Gemeinschaft Katalonien – in letzter Instanz wird über das Schicksal Kataloniens entschieden – den Status eines Subjekts mit dem Recht einräumt, früher oder später über seine Gegenwart oder Zukunft zu entscheiden. Zweitens, weil ein Sieg der Unabhängigkeitsbefürworter in Katalonien – unabhängig vom Ergebnis in ganz Spanien – schwerwiegende politische Folgen hätte, die die Möglichkeit bieten würden, ein Selbstbestimmungsreferendum in Katalonien einzuberufen und durchzuführen. Daher die Forderung der Unabhängigkeitsbefürworter nach der Übertragung der Befugnisse zur Einberufung und Durchführung von Volksbefragungen in Katalonien durch 150.2 CE („Der Staat kann den Autonomen Gemeinschaften durch organisches Gesetz Befugnisse übertragen oder delegieren, die Angelegenheiten des Staatseigentums entsprechen, die ihrer Natur nach übertragen oder delegiert werden können“) und durch die Übertragung der Befugnisse von 149. 1.32 CE („Ermächtigung zur Einberufung von Volksbefragungen durch Referendum“) und/oder 2.1 LO/1980 („Die Ermächtigung zur Einberufung von Volksbefragungen durch Referendum in jeder ihrer Modalitäten ist ausschließliche Zuständigkeit des Staates“)[2]. Im schlimmsten Fall für die Unabhängigkeitsbefürworter würde das konsultative Referendum durch ein neues oder reformiertes Statut von Katalonien ersetzt, das ebenfalls dem Referendum unterliegt und die vom Verfassungsgericht ausgesetzten Artikel wiederherstellt – insbesondere eine eigene Justiz, ein eigenes Finanzministerium und eine eigene und ausschließliche katalanische Sprache -, wodurch Katalonien dank des neuen Corpus iuris zu einer Art Staat in statu nascendi würde. Rechtlich gesehen würde ein konsultatives Referendum mit einem für die Unabhängigkeitsbefürworter günstigen Ergebnis in Katalonien zu einer Verfassungsreform führen, die – so scheint es – eine neue Modalität des Referendums hinzufügen könnte, die – auf kanadische Art – die Klarheit der Frage, den Prozentsatz der Beteiligung und die Anzahl der Stimmen für die Annahme des Vorschlags berücksichtigen würde. Hinzu kommt, dass ein konsultatives Referendum, das den Absichten der Unabhängigkeitsbewegung entgegenkommt, die Einberufung und Durchführung einer Volksbefragung nur in Katalonien als Druckmittel einsetzen könnte. Eine plausible Hypothese, wenn man bedenkt, dass die Generalitat von Katalonien ein Gesetz über nicht-referendäre Volksbefragungen in ihrer Akte hat. Ein Detail, das zu beachten ist: Es gibt Juristen, die das „alle Bürger“ des konsultativen Referendums (92.1 CE) anders als üblich interpretieren. Sie argumentieren, dass das demokratische Prinzip des Artikels 1 der Verfassung in Zusammenarbeit mit einer Verfassung, die keine Grenzen für ihre Reform hat, es ermöglichen würde, ein Referendum – im Prinzip mit konsultativem Charakter – abzuhalten, so dass nur die Katalanen selbst über ihre Zukunft entscheiden könnten. In jedem Fall bleibt der Weg offen, der zum Umsturz der Nation, des Rechtsstaates und der Rechtsstaatlichkeit führen könnte. Gibt es eine Möglichkeit, die Bedrohung der Selbstbestimmung zu vermeiden, indem man sich auf die Verfassung beruft? Artikel 2 EG – „Die Verfassung beruht auf der unauflöslichen Einheit der spanischen Nation, dem gemeinsamen und unteilbaren Vaterland aller Spanier“ – als Unantastbarkeitsklausel zu verstehen/interpretieren. Und noch etwas: eine Reform des Strafgesetzbuches, die den Straftatbestand des illegalen Referendums aufnimmt. Ein sehr schwieriges Unterfangen angesichts der Kräfteverhältnisse und der Schuldscheine des Regierungspräsidenten. Hinzu kommt die Kolonisierung der Institutionen, die aus der Partei einen Staat machen. So beginnt die Autokratie. Um es mit den Worten von Steven Levitsky und Daniel Ziblat[3] zu sagen: Demokratien sterben nicht mehr „durch die Hand bewaffneter Männer“, sondern dank demokratisch gewählter Regierungen, die nach und nach die Institutionen diskreditieren und angreifen und die Spielregeln ändern: „Der Abbau der Demokratie beginnt allmählich“, setzt sich fort mit einer „Polarisierung, die demokratische Normen in Stücke reißen kann“ und endet mit dem „Umsturz der Demokratie“. [1] En el artículo “Del caso especial de Cataluña al caso especial del socialismo español” –número 80, octubre/diciembre de 2023, de Cuadernos de Pensamiento Político– analizo los intentos fallidos del nacionalismo catalán con el objetivo de convocar un referéndum que conduzca a una Cataluña independiente. https://fundacionfaes.org/wp-content/uploads/2023/11/De-caso-especial-de-Cataluna-an-caso-especial-del-socialismo-espanol.pdf [2] La refutación detallada de la imposibilidad constitucional de la convocatoria de referéndums por parte de las Comunidades Autonómicas se encuentra en el trabajo “20 preguntas con respuesta sobre la secesión de Cataluña” (Fundación FAES. Madrid. 2014). https://fundacionfaes.org/wp-content/uploads/2021/09/2015062913291520_preguntas_con_respuesta_sobre_la_secesion_de_cataluna.pdf [3] Levitsky, Steven y Ziblatt, Daniel: Cómo mueren las democracias. Traducción de Gemma Deza Guil. Ariel. Barcelona. 2018.

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